Grundsätze
Für Rechtsetzungsprojekte gelten folgende Grundsätze:
- Mit Beschluss Nr. 903/2017 hat der Regierungsrat die Anwendung der Projektmanagementmethodik HERMES für die dem Regierungsrat unterstellten Verwaltungseinheiten und die Staatskanzlei ab dem 1. Januar 2018 verbindlich erklärt. Eine generelle Ausnahme von Rechtsetzungsprojekten wurde nicht vorgesehen, weshalb HERMES grundsätzlich auch in diesem Bereich Anwendung findet.
- Die Beurteilung, ob ein Rechtsetzungsvorhaben als Projekt gemäss HERMES abgewickelt werden soll, ist zwischen Auftraggeber und Projektleiter vorzunehmen.
- Das HERMES Szenario «Rechtsetzung» kann bei Bedarf angepasst werden (notwendige Projektmanagementkenntnisse vorausgesetzt).
- Vorlagen können bei Bedarf angepasst werden. Es müssen nicht zwingend alle Vorlagen verwendet werden.
- Der vorliegende Leitfaden ist kein Anwendungshandbuch, sondern will als Hilfestellung verstanden werden, die einzelne Themen aufgreift.