Datenschutz- und Regulierungsfolgenabschätzung
Bei sämtlichen Rechtsetzungsvorhaben sind in der Konzeptphase eine Datenschutz-Folgenabschätzung und eine Regulierungsfolgenabschätzung vorzunehmen. Die entsprechenden Formulare sind in Absprache mit der/dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich bzw. mit der Koordinationsstelle Unternehmensentlastung des Kantons Zürich erarbeitet worden.