Bericht und Antrag

Nach der Zusammenstellung und Auswertung des Vernehmlassungsergebnisses wird der Erlassentwurf erstmals in die für die Beschlussfassung durch Regierungsrat/Kantonsrat erforderliche Form gekleidet. Es stehen drei unterschiedliche Vorlagen zur Verfügung, welche sich je nach Normstufe bzw. Beschlussorgan unterscheiden: