Weitere Vorlagen und Muster bzw. Ergebnisse
Das weitere Vorgehen unterscheidet sich je nach Normstufe bzw. Beschlussorgan. Bei Verordnungen wird das Inkrafttreten in der Regel zusammen mit dem Neuerlass bzw. der Änderung beschlossen (R_V_9a_VO (Neuerlass) Beschluss RR; R_V_9b_VO (Änderung) Beschluss RR; vgl. Bericht und Antrag). Bei genehmigungsbedürftigen Verordnungen ist eine dynamische Inkraftsetzung möglich (R_M_Inkraftsetzung VO dynamisch).
Bei Gesetzen folgt nach dem Beschluss des Regierungsrates die parlamentarische Beratung (siehe dazu R_M_Stellungnahme zum Kommissionsergebnis) und allenfalls eine Volksabstimmung (siehe dazu R_M_Erläuternder Bericht). Wenn kein Referendum zu Stande gekommen ist oder die Gesetzesänderung in der Volksabstimmung angenommen wurde, ist die Änderung (in der Regel durch den Regierungsrat) in Kraft zu setzen (R_V_11_Inkraftsetzung (Gesetzesänderung))