Entwurf, Bericht und Antrag Gesetz

Beschreibung

Beschreibung gemäss § 81 Abs. 1 und 2 Kantonsratsgesetz (LS 171.1): Gesetze sind mit einem Bericht dem Kantonsrat zu unterbreiten. Dieser erläutert insbesondere:  

  • die Ausgangslage, Zielsetzung und zentralen Elemente der Vorlage,
  • die im Vernehmlassungsverfahren diskutierten Standpunkte und die diesbezügliche Haltung des Regierungsrates dazu,
  • eine Kommentierung der einzelnen Bestimmungen und eine Begründung, welche Bestimmungen der Ausgabenbremse gemäss Art. 56 KV unterstehen,
  • die finanziellen und personellen Auswirkungen für den Kanton und die Gemeinden sowie die Kostendeckung bei der Finanzplanung, 20 171.1 Kantonsratsgesetz (KRG)
  • die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen,
  • die im Gesetz vorgesehenen Kompetenzdelegationen,
  • die zu treffenden Massnahmen zur administrativen Entlastung der Unternehmen.

Die Gewichtung der einzelnen Punkte ist dem einzelnen Beratungsgegenstand anzupassen. 

Inhalt

  • Ausgangslage
  • Ziele und Umsetzung
  • Ergebnis der Vernehmlassung
  • Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
  • Auswirkungen (Private, Gemeinden, Kanton)
  • Regulierungsfolgenabschätzung
  • Finanzielle Auswirkungen
  • Inkraftsetzung
  • Synopse

Beziehungen