Entwurf, Bericht und Antrag Verordnung (genehmigungsbedürftig)
Beschreibung
Beschreibung gemäss § 81 Abs. 1 und 2 Kantonsratsgesetz (LS 171.1): Genehmigungspflcihtige Verordnungen sind mit einem Bericht dem Kantonsrat zu unterbreiten. Dieser erläutert insbesondere:
- die Ausgangslage, Zielsetzung und zentralen Elemente der Vorlage,
- die im Vernehmlassungsverfahren diskutierten Standpunkte und die diesbezügliche Haltung des Regierungsrates dazu,
- eine Kommentierung der einzelnen Bestimmungen und eine Begründung, welche Bestimmungen der Ausgabenbremse gemäss Art. 56 KV unterstehen,
- die finanziellen und personellen Auswirkungen für den Kanton und die Gemeinden sowie die Kostendeckung bei der Finanzplanung, 20 171.1 Kantonsratsgesetz (KRG)
- die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen,
die im Gesetz vorgesehenen Kompetenzdelegationen, - die zu treffenden Massnahmen zur administrativen Entlastung der Unternehmen.
Die Gewichtung der einzelnen Punkte ist dem einzelnen Beratungsgegenstand anzupassen. Der Antrag an den Kantonsrat lautet auf Genehmigung der Verordnung.
Inhalt
- Ausgangslage
- Ziele und Umsetzung
- Ergebnis der Vernehmlassung
- Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
- Auswirkungen (Private, Gemeinden, Kanton)
- Regulierungsfolgenabschätzung
- Finanzielle Auswirkungen
- Inkraftsetzung
- Synopse