Inkraftsetzung
Beschreibung
Beschreibung gemäss Richtlinien der Rechtsetzung vom 21. Dezember 2005: Mit der Inkrafttretensbestimmung wird das Datum festgelegt, ab welchem ein Erlass anzuwenden ist. Bei Gesetzen wird das Datum des Inkrafttretens in der Regel nicht im Gesetz selbst geregelt, sondern vom Regierungsrat festgelegt (vgl. § 10 Abs. 2 PublG). Bei Verordnungen wird das Datum des Inkrafttretens in aller Regel im Erlass selbst festgelegt. Für die Gestaltung des Inkraftsetzungsbeschlusses vgl. Rz. 309 f. der Richtlinien der Rechtsetzung vom 21. Dezember 2005.
Inhalt
vgl. Rz. 309 f. der Richtlinien der Rechtsetzung vom 21. Dezember 2005