Normkonzept (RRB)
Beschreibung
Beschreibung gemäss § 11 Rechtsetzungsverordnung (LS 172.16): Der Regierungsrat verabschiedet das Konzept und beauftragt die federführende Verwaltungsstelle mit der Ausarbeitung eines Erlassentwurfs.
Inhalt
- RRB Nr. 345/2010 als Musterbeispiel eines Norrmkonzepts.